Sofern um eine beglaubigte Kopie angesucht wird, sind 2 Stempelmarken zu jeweils 16,00- Euro geschuldet (1 Stempelmarke für den Antrag und 1 Stempelmarke für die Maßnahme, falls nicht befreit). Die Fälle, in denen keine Stempelsteuer geschuldet ist, sind direkt anzugeben.
Die Einzahlung ist verpflichtend und wird mit vorher bei den ermächtigten Verkaufsstellen gekauften Stempelmarken entrichtet. Die Originale der verwendeten Stempelmarken müssen entwertet und aufbewahrt werden.