Pilze sammeln

Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. geregelt.
 Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, müssen für das Sammeln von Pilzen pro Tag und Person eine Gebühr von 10,00 Euro einzahlen.

Veröffentlichungsdatum:

23.09.2025

Lesedauer

1 Minute

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Beschreibung

Art des Dienstes

Die Einzahlung erlaubt das Sammeln der Pilze an geraden Tagen zwischen 7 und 19 Uhr auf dem Klausner Gemeindegebiet.

An wen sich der Dienst wendet

An Personen über 14 Jahre (Personen unter 14 Jahre nur in Begleitung eines Erwachsenen, der die Voraussetzungen erfüllt).

Was braucht es

Ansässige außerhalb der Wohnsitzgemeinde:

  • Einzahlung der Sammelgebühr von 10,00 Euro pro Tag und Person zugunsten der Gemeinde Klausen;
  • Gültiger Personalausweis.

Ansässige innerhalb der Wohnsitzgemeinde und Grundbesitzer:

  • Nur gültiger Personalausweis.

Einzahlungsmöglichkeiten

  • Mittels pagoPA Spontanzahlung unter dem Zahlungsportal epays der Südtiroler Einzugsdienste (Anleitung);

Bei Kontrollen

  • Die nicht ansässigen Pilzesammler müssen im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments und einer Zahlungsquittung sein;
  • Die ansässigen Pilzesammler und die Grundbesitzer müssen nur den Personalausweis mitführen.

Kosten

Sammelgebühr für Pilze (pro Tag und pro Person) 10,00 Euro

Auflagen/Gesetzesbezug

Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. geregelt.

Wieviel Pilze dürfen höchstens gesammelt werden

  • Außerhalb der Wohnsitzgemeinde: 1 kg pro Tag und Person (über 14 Jahre) an geraden Tagen;
  • Innerhalb der Wohnsitzgemeinde: 2 kg pro Tag und Person an geraden Tagen.

Die Pilze dürfen an ihrem Wuchsort nicht beschädigt werden und müssen in steifen, offenen und gut durchlüfteten Behältern transportiert werden.

Weitere Informationen im Bürgernetz.

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 03.11.2025, 16:41 Uhr

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