Ansuchen um Besetzung von öffentlichem Grund

Vordruck für den Antrag auf Erlaubnis zur zeitweiligen Nutzung öffentlichen Grundes.

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Beschreibung

Mit diesem Antrag ersucht man die Gemeinde Klausen um Ausstellung oder Verlängerung der Ermächtigung zur zeitweiligen Besetzung von öffentlichem Räumen und Flächen für eine bestimmte Zeit (unter einem Jahr).

Angaben zum Antragssteller, Fläche, Lage, Dauer und Zweckbestimmung sind erforderlich. Der Antragsteller verpflichtet sich, die Bestimmungen der Gemeindeverordnung und der Verordnung über die Vermögensgebühr einzuhalten. Dem Antrag muss ein Lageplan und zwei Stempelmarken zu je 16,00 € beigelegt werden.

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Kontakt

Lizenzamt

OBERSTADT 69, 39043 KLAUSEN+39 0472 858241info@klausen.eu

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application/pdf

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

01.09.2025

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Zuletzt aktualisiert: 10.11.2025, 15:20 Uhr

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