Verordnung betreffend die Einsprüche gegen Beschlüsse

Gegenständliche Verordnung regelt die Einsprüche gegen Gemeinderats- und Gemeindeausschussbeschlüsse mit Angaben zu Verfahren, Fristen und Zuständigkeiten.

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Veröffentlichungsdatum

02.10.2024

Beschreibung

Bürgerinnen und Bürger können gegen Gemeinderats- oder Gemeindeausschussbeschlüsse schriftlich Einspruch einlegen. Der Einspruch muss während der Veröffentlichungszeit eingereicht werden und genaue Angaben zum angefochtenen Beschluss enthalten. Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 30 Tagen darüber und informiert den Einspruchsteller innerhalb von 15 Tagen über das Ergebnis.

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Veröffentlichungsdatum

02.10.2024

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Zuletzt aktualisiert: 14.10.2025, 10:50 Uhr

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