Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle

Das Dokument beschreibt die Regeln und Berechnung der Müllgebühren für Haushalte und Betriebe in der Gemeinde Klausen mit Gültigkeit ab 01.01.2024

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Veröffentlichungsdatum

25.06.2024

Beschreibung

Gebührenpflichtig ist jede physische oder juridische Person, welche aus jedwedem Rechtsgrund (Eigentum, Fruchtgenuss, Leihe, Miete usw.) Räumlichkeiten und Freiflächen besetzt oder innehat.

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Veröffentlichungsdatum

25.06.2024

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Zuletzt aktualisiert: 14.10.2025, 12:01 Uhr

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