Dem Gemeindeausschuss gehören der/die Bürgermeister/in und fünf Gemeindereferenten*referentinnen an. Der Gemeindeausschuss führt sämtliche Verwaltungsakte mittels Beschlussfassung aus, die nicht durch Gesetz oder durch die Satzung dem Rat, dem/der Bürgermeister/in, dem/der Gemeindesekretär/in oder den leitenden Beamten vorbehalten sind.
Der Gemeindeausschuss erstattet dem Gemeinderat jährlich Bericht über seine Tätigkeit, führt die allgemeinen Anweisungen des Rates aus und legt diesem eigene Vorschläge und Anregungen vor.
Zu den wichtigsten Funktionen des Gemeindeausschusses zählen die Genehmigung:
- des analytischen Haushaltsplanes
- der Investitionsausgaben
- der Beitragsvergaben
- der Personalaufnahmen