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Erneuerung der Homepage bis Jahrsende
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Ergebnisse: 14
Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren.
Die gegenständliche Maßnahme beinhaltet die Abänderung des Durchführungsplanes Rungger/Krabiller Erweiterungszone – C3 in Verdings
Die gegenständliche Maßnahme beinhaltet die Abänderung des Wiedergewinnungsplanes in Klausen.
Abänderung Bauleitplan/GPlanRL
Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. geregelt. Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, müssen für das Sammeln von Pilzen pro Tag und Person eine Gebühr von 10,00 Euro einzahlen.
Die Stadtwerke Brixen AG verwaltet die Dienste und muss direkt kontaktiert werden.